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Mein Aufenthaltstitel für die Niederlande ist mir im Ausland verlorengegangen bzw. gestohlen worden. Was nun?

Language selection:Deutsch

Ist Ihnen Ihr Aufenthaltstitel für die Niederlande während eines Auslandsaufenthalts verlorengegangen oder gestohlen worden? Gehen Sie dann wie folgt vor.

1. Schritt: Anzeige erstatten

Erstatten Sie bei der Polizei vor Ort Anzeige wegen des Diebstahls oder Verlusts Ihres Aufenthaltstitels. Sie benötigen das Anzeigeprotokoll, um in den Niederlanden einen neuen Aufenthaltstitel beantragen zu können. 

Das Anzeigeprotokoll muss in niederländischer, englischer, französischer oder deutscher Sprache abgefasst sein.

Ist dies nicht der Fall? Lassen Sie das Protokoll dann von einem vereidigten Übersetzer in den Niederlanden oder im Ausland übersetzen. Eine im Ausland angefertigte Übersetzung müssen Sie legalisieren lassen. 

Legalisierung ausländischer Dokumente (Informationen auf Englisch)

Sollten Sie den Aufenthaltstitel wiederfinden, nachdem Sie Anzeige erstattet haben, hat er seine Gültigkeit verloren. Sie müssen ihn beim Amt für Einwanderung und Einbürgerung (Immigratie- en Naturalisatiedienst/IND) abgeben.

Lesen Sie hier nach, wo Sie Ihren Aufenthaltstitel einsenden bzw. abgeben können (Informationen auf Englisch) 

2. Schritt: Prüfen Sie, ob Sie der Visumpflicht unterliegen

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, für das eine Visumpflicht gilt, benötigen Sie ein Visum. Konsultieren Sie deshalb zunächst die Liste der Länder, die der Visumpflicht unterliegen, und wählen Sie dann die auf Sie zutreffende Situation aus.

Informatie: Besitzen Sie ein von den Niederlanden ausgestelltes Reisedokument für Flüchtlinge oder Staatenlose? Dann unterliegen Sie der Visumpflicht.

A

Afghanistan
Ägypten
Algerien
Angola
Äquatorialguinea
Armenien
Aserbaidschan
Äthiopien

B

Bahrain
Bangladesch
Belarus
Belize
Benin
Bhutan
Bolivien
Botsuana
Bosnien und Herzegowina (sofern Sie nicht im Besitz eines biometrischen Passes sind)
Burkina Faso
Burundi

C

China

D

Dominikanische Republik
Dschibuti

E

Ecuador
Elfenbeinküste
Eritrea
Eswatini

F

Fidschi

G

Gabun
Gambia
Ghana
Guinea
Guinea-Bissau
Guyana

H

Haiti

I

Indien
Indonesien
Irak
Iran

J

Jamaika
Jemen
Jordanien

K

Kambodscha
Kap Verde
Kamerun
Kasachstan
Katar
Kenia
Kirgisistan
Komoren
Kongo, Demokratische Republik
Kongo, Republik
Kosovo (sofern Sie nicht im Besitz eines biometrischen Passes sind)
Kuba
Kuwait

L

Laos
Lesotho
Libanon
Liberia
Libyen

M

Madagaskar
Malawi
Malediven
Mali
Marokko
Mauretanien
Mongolei
Mosambik
Myanmar

N

Namibia
Nauru
Nepal
Niger
Nigeria
Nordkorea

O

Oman

P

Pakistan
Palästinensische Gebiete
Papua-Neuguinea
Philippinen

R

Ruanda
Russland

S

São Tomé und Príncipe
Sambia
Saudi-Arabien
Senegal
Sierra Leone
Simbabwe
Somalia
Sri Lanka
Südafrika
Sudan
Südsudan
Suriname
Syrien

T

Tadschikistan
Tansania
Thailand
Togo
Tschad
Tunesien
Türkei
Turkmenistan

U

Uganda
Usbekistan

V

Vanuatu
Vietnam

Z

Zentralafrikanische Republik

Steht das Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, nicht auf der Liste der Länder, die der Visumpflicht unterliegen? Dann benötigen Sie kein Visum für Ihre Rückreise in die Niederlande.

Bei Ihrer Einreise in die Niederlande kann kontrolliert werden, ob Sie tatsächlich in den Niederlanden aufenthaltsberechtigt sind. Zu diesem Zweck nimmt ein Mitarbeiter der Grenzkontrolle Kontakt zum Amt für Einwanderung und Einbürgerung (Immigratie- en Naturalisatiedienst/IND) auf. 

Lesen Sie beim 4. Schritt weiter.

Steht das Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, auf der Liste der Länder, die der Visumpflicht unterliegen? Dann sind Sie grundsätzlich visumpflichtig; allerdings benötigen Sie nicht für jede Reise ein Visum. Überprüfen Sie beim 3. Schritt, ob Sie für Ihre Rückreise in die Niederlande ein Visum brauchen.

3. Schritt: Prüfen Sie, ob Sie ein Visum benötigen

Wollen Sie aus einem Land im Schengenraum in die Niederlande reisen? Dann benötigen Sie möglicherweise kein Visum für Ihre Rückreise in die Niederlande. Konsultieren Sie zunächst die Liste der Länder des Schengenraums und wählen Sie dann die auf Sie zutreffende Situation aus.

Ich reise per Auto, Bus oder Zug

Innerhalb des Schengenraums werden keine Grenzkontrollen durchgeführt. Sie können also ohne Visum in die Niederlande zurückreisen. Dabei spielt es keine Rolle, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, das der Visumpflicht unterliegt.

Ich reise per Flugzeug

Fragen Sie bei der betreffenden Fluggesellschaft nach, ob Sie ohne Aufenthaltstitel in die Niederlande zurückreisen dürfen. 

Sollte das nicht der Fall sein, benötigen Sie ein Einreisevisum für Ihre Rückreise. Dieses Einreisevisum dient als Nachweis dafür, dass Sie im Besitz eines Aufenthaltstitels waren und sich somit in den Niederlanden aufhalten dürfen. Sie müssen es ggf. bei der Fluggesellschaft oder der Grenzkontrolle vorlegen.  

Beantragung eines Einreisevisums (Informationen auf Englisch)

Sie benötigen ein Einreisevisum für Ihre Rückreise in die Niederlande. Dieses Einreisevisum dient als Nachweis dafür, dass Sie im Besitz eines Aufenthaltstitels waren und sich somit in den Niederlanden aufhalten dürfen. Sie müssen es ggf. bei der Fluggesellschaft oder der Grenzkontrolle vorlegen.  

Beantragung eines Einreisevisums (Informationen auf Englisch)

4. Schritt: Beantragung eines neuen Aufenthaltstitels

Nach Ihrer Rückkehr in die Niederlande beantragen Sie einen neuen Aufenthaltstitel beim Amt für Einwanderung und Einbürgerung (Immigratie- en Naturalisatiedienst/IND).

Beantragung eines neuen Aufenthaltstitels (Informationen auf English)

Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gern.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch)