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Wie kann ich einem Gast aus dem Ausland Unterkunft gewähren?

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Möchten Sie einen Gast aus dem Ausland beherbergen? Dann braucht er möglicherweise einen Nachweis über die Gewährung einer privaten Unterkunft. Lesen Sie hier, wie Sie einem Gast eine private Unterkunft gewähren können.

In welchen Fällen ist ein Nachweis über eine private Unterkunft notwendig?

Ein Nachweis über eine private Unterkunft ist notwendig, wenn Sie einen Gast, der außerhalb des Schengen-Raums wohnhaft ist, bis zu 90 Tage bei sich beherbergen möchten.

Stehen Ihrem Gast weniger als 55 Euro pro Tag zur Verfügung? Dann muss er zusätzlich eine Verpflichtungserklärung vorlegen können.

Lesen Sie hier, wie Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben können

Wie kann ich einem Gast eine private Unterkunft zur Verfügung stellen?

Füllen Sie hierzu das Formular zum Nachweis einer privaten Unterkunft (Informationen auf Englisch) des Immigration and Naturalisation Service (IND) aus.

Damit erklären Sie, dass Sie Ihrem Gast vorübergehend eine private Unterkunft zur Verfügung stellen.

Was muss Ihr Gast mit dem Nachweis über die private Unterkunft machen?

Das hängt davon ab, ob Ihr Gast ein Visum für die Niederlande benötigt.

Prüfen Sie hier, ob Ihr Gast ein Visum benötigt (Informationen auf Englisch)

Lassen Sie Ihre Unterschrift auf dem ausgefüllten Formular zum Nachweis einer Verpflichtungserklärung und/oder privaten Unterkunft bei Ihrer Gemeinde legalisieren. Schicken Sie das Originalformular dann Ihrem Gast per Post zu.

Ihr Gast muss das Visum innerhalb von 6 Monaten nach der Legalisierung Ihrer Unterschrift beantragen. Die Reise selbst kann danach stattfinden.

Lesen Sie hier, wie ein Visum beantragt werden kann

Ihr Gast führt das Originalformular auf seiner Reise mit sich, denn er muss es bei einer Kontrolle an der niederländischen Grenze vorlegen können.

Das Formular braucht nicht legalisiert zu werden.

Ihr Besucher nimmt das Originalfformular auf seine Reise in die Niederlande mit, denn er muss es bei einer Kontrolle an der niederländischen Grenze vorlegen können.